Staatliche Förderung
(Datenquelle www.bhw-partner.de)
WOHNUNGSBAUPRÄMIE:
Wohnungsbauprämie bis 31.12.2020
- Mit der Wohnungsbauprämie werden Ihre eigenen Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag gefördert, vorausgesetzt Sie sparen jährlich mindestens 50 EUR. Damit belohnt Sie der Staat fürs Bausparen. Ihr Bausparvertrag lässt sich auch für Modernisierungen verwenden.
- Maximal 8,8 % auf die eigenen Einzahlungen und der gutgeschriebenen Zinsen pro Jahr
- Alleinstehende: max. 512 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: max. 1.024 EUR
- Bausparer ab dem 16. Geburtstag
- Alleinstehende: 25.600 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: 51.200 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Erhöhung der Wohnungsbauprämie ab 01.01.2021
- Maximal 10 % auf die eigenen Einzahlungen und der gutgeschriebenen Zinsen pro Jahr
- Alleinstehende max. 700 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: max. 1.400 EUR
- Alleinstehende: 35.000 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: 70.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Einkommensgrenzen für die Gewähung von Wohnungsbauprämie erfahren Sie hier
ARBEITNEHMERSPARZULAGE:
Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470,00 EUR (monatlich 39,17 EUR) vermögenswirksame Leistungen auf Ihren BHW PrämienBausparen anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat auf Ihre Vermögenswirksame Leistungen von bis zu 470,00 EUR 9 % Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen für die Gewähung der Arbeitnehmersparzulage erfahren Sie hier