bei einem Nettodarlehensbetrag von 300.000 EUR, ausgehend von Kaufpreis 500.000 EUR
3,38% p.a.
fester (gebundener) Sollzins
10
Jahre Sollzinsbindung,
3,45% p.a.
effektiver Jahreszins
Sollzins-
bindung
fester
Sollzins
effektiver
Jahreszins
5 Jahre3,33% p.a.3,40% p.a.
10 Jahre3,38% p.a.3,45% p.a.
15 Jahre3,66% p.a.3,75% p.a.

Stand per 27.01.2026 16:07:49

Abbildung "Aktuelle Zinsen" aus Durschnitt uns zur Verfügung stehenden Bankpartner, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften

Non-Recourse-Finanzierung


Projektfinanzierung



Unter dem Begriff Non-Recourse-Finanzierung, genannt auch Projektfinanzierung, wird die struktuierte Finanzierung einer wirtschaftlich und zumeist rechtlich abgrenzbaren,sich selbst refinanzierenden Wirtschaftseinheit von begrenzter Lebensdauer verstanden. Die Projektfinanzierung bildet damit den Gegenentwurf zum klassischen Unternehmenskredit(Corporate-credit-rating-based-financing).


Die Finanzierungsmittel werden demnach weder in der klassischen Form der auf die Bonität des Bestellers gerichteten Auftragsfinanzierungnoch in Form einer projektbezogenen und direkt auf die Bonität der beteiligten Sponsoren / Investoren abzielenden Finanzierung aufgebracht, sondern in Abhängigkeit von dererwarteten Projektwirtschaftlichkeit sui generis bereitgestellt.


Typischerweise besitzt eine Projektfinanzierung die nachfolgend erläuterten Merkmale:


  • Cash-flow-orientierte Kreditvergabe (Cash-flow-related-lending)
  • Explizite Risikoteilung (Risk-sharing)
  • Bilanzexterne Finanzierung (Off-balance-sheet-financing)


Beispiel:


Bei einer Non-Recourse-Finanzierung dient das Objekt und die daraus resultierenden Mieteinnahme als Sicherheit für die finanzierende Bank. Die Darlehensraten werden somit durch die Mieteinnahmen finanziert. Bei einer Non-Recourse-Finanzierung wird in der Regel eine neue Firma (AG, GmbH, GmbH&Co KG) gegründet die dann bankseitig als Darlehensnehmer auftritt.


Welche Voraussetzungen gibt es ?


Darlehenssumme


  • eine Prüfung der Non-Recourse-Finanzierung gibt es erst ab eine Darlehenssumme von EUR 1.000.000,00 = Nettodarlehensbetrag


Beleihungsgrenze


  • es ist maximal ein Darlehen bis 60 % des notariellen Kaufpreises der Immobilie möglich.


Eigenkapital


  • es muss ein Eigenkapital in Höhe des restlichen notariellen Kaufpreises von mindestens 40 % sowie Eigenkapital für die Nebenkosten vorliegen


Objektarten


  • Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäuser, Wohnkomplexe
  • Bürokomplexe
  • Supermarkt
  • Seniorenpflegeheime, Pflegeheime, Altenheime
  • Hotels
  • Logistikkomplexe


Mieter


  • der Mieter, Ankermieter, ist hier ein sehr wichtiger Prüfpunkt. Bei Supermärkten als Beispiel ist es sehr wichtig, wie lange der Mietvetrag noch gilt
  • je länger der Mietvertrag noch gültig ist, desto "mehr” kann man auch die anteilige Miete daraus berücksichtigen.


Zinsfestschreibung


  • die Zinsfestschreibung wird je nach Sachlage individuell festgelegt
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